News-Archiv

Reisenews im Januar 2020

South African Airlines streicht Flüge ab München - Studiosus Reisen legt Iranreisen auf Eis - Easyjet fliegt von Berlin nach Ägypten - Mallorca schränkt AI Verpflegung und Straßenverkauf in Zusammenhang mit Alkohol ein

Eingestellt: South African Airways (SAA) prüft angesichts schlechter Geschäftszahlen und mangelnder Auslastung diverse internationale Flüge nach und von Südafrika. Erstes "Opfer" der Optimierungsbemühungen ist nun die tägliche Verbindung München - Johannesburg, die vorerst bis zum 25.01.2020 eingestellt wird. Betroffene Passagiere werden auf Alternativflüge ab Frankfurt und London umgebucht oder erhalten ein alternatives Flugangebot mit den codeshare Partnern wie z.B. der Lufthansa. Über weitere Flugplan-Anpassungen bei SAA soll in den kommenden Tagen entschieden werden.

Abgesagt: Studiosus Reisen, der Spezialist für Studienreisen, sagt angesichts der aktuellen politischen Spannungen alle Reisen in den Iran ab. Betroffen sind dazu Stand heute alle Iran-Reisen, deren Abreise bis zum 31.03.2020 stattfinden sollten.

Kein Aprilscherz: ab dem 01.04.2020 fliegt die Billigairline Easyjet 2* wöchentlich von Berlin Schönefeld nach Sharm el Sheik in Ägypten und rundet damit die bereits bestehenden Flugangebote an das Rote Meer ab, das aus Flügen nach Hurghada und Marsa Alam bestand.

Schluß mit lustig: das Regierungskabinett der Balearen geht weiter gegen "Sauftourismus" vor. Ab dem kommenden Sommer werden in den "Brennpunkten" am Playa de Palma und in Magaluf auf Mallorca sowie in Ibizas Partyhochburg Sant Antoni de Portmany Verbote erlassen, die den übermäßigen Alkoholkonsum in diesen Orten einschränken sollen. Hotels mit der Verpflegung "all inklusive" dürfen alkoholische Getränke nicht mehr in ihr Angebot mit einbeziehen sondern müssen diese einzeln abrechnen. Also eine Art "Bonpflicht" ;-) Auch die beliebten "Happy-Hour-Angebote" dürfen nicht mehr gemacht werden und Läden und Geschäfte mit dem Verkauf auch alkoholischer Getränke müssen zwangsweise schon 21:30 Uhr schließen. In den Auslagen und Schaufenstern der betroffenen Geschäfte dürfen keine alkoholischen Getränke ausgestellt sein, nächster Schritt sind dann sicher "Schockbilder" wie auf den Zigarettenpackungen.